Spenden – Ohne Moos nix los

Spenden sind uns natürlich jederzeit herzlich willkommen. Besonders in Wahlkampfzeiten sind sie uns eine große Hilfe. Durch Spenden können wir unser Wahlkampfmaterial wie Flyer, Plakate oder Zeitungen finanzieren, Veranstaltungen realisieren, Anzeigen schalten, Werbeflächen mieten und vieles andere mehr.

Erst Dank eurer Spenden können wir gute Arbeit leisten und aktive Wahlkämpfe gestalten. Angesichts der Herausforderungen wie Klimawandel, Armut, Bildung, Verkehrswende ist es wichtig, intensiv für eine andere und bessere Politik zu werben. Gerade weil wir keine Politik für Lobbyisten machen, sind wir mehr als andere Parteien auf private Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen.

Spenden an politische Parteien sind bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 Euro bei Einzelpersonen und 6.600 Euro bei Ehepaaren steuerlich anrechenbar. Selbstverständlich erhaltet ihr über jede Spende eine Bescheinigung.

Wir danken dir für deine Unterstützung!

Spenden könnt ihr entweder einfach und bequem per PayPal:

 
oder klassisch per Überweisung auf unser Bankkonto:
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Gütersloh
IBAN DE18 4786 0125 0061 1784 01
(Nicht-Mitglieder sollten bei der Überweisung ihre Adresse mit angeben)
 

Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.